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Allgemeine Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz

Ab 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hierzu zählen:

Anspruchsberechtigt sind Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII;
Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld, sowie Empfänger von Leistungen gem. § 2 AsylbLG.

Die Anträge können Sie auch in den Sozial-, Familien- und Aktionsbüros, den Bezirksverwaltungsstellen, dem Arbeitslosenzentrum und im Jobcenter erhalten und dort ausgefüllt wieder abgeben.

Für den Postweg

Stadt Dortmund
Sozialamt
Stichwort "Bildungspaket"
44122 Dortmund"

Sie erreichen uns auch per E-Mail: Bildungspaket@stadtdo.de



Downloads zum Thema:

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Präsentation Bildungs- und Teilhabepaket - Sozialamt Dortmund
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Informationsblatt zu "Leistungen für Bildung und Teilhabe"
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Flyer: Bildungs- und Teilhabepaket - deutsch -
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Flyer: Bildungs- und Teilhabepaket - türkisch -
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Flyer: Bildungs- und Teilhabepaket - russisch -



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