Allgemeine Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz
Ab 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Hierzu zählen:
- Schulbedarf - Antrag und weitere Informationen
- Eintägige Ausflüge- Antrag und weitere Informationen
- Mehrtägige Fahrten - Antrag und weitere Informationen
- Schülerbeförderung - Antrag und weitere Informationen
- Lernförderung - Antrag und weitere Informationen
- Mittagsverpflegung - Antrag und weitere Informationen
- Soziale und kulturelle Teilhabe - Antrag und weitere Informationen
Anspruchsberechtigt sind Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII;
Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld, sowie Empfänger von Leistungen gem. § 2 AsylbLG.
Die Anträge können Sie auch in den Sozial-, Familien- und Aktionsbüros, den Bezirksverwaltungsstellen, dem Arbeitslosenzentrum und im Jobcenter erhalten und dort ausgefüllt wieder abgeben.
Für den Postweg
Stadt Dortmund
Sozialamt
Stichwort "Bildungspaket"
44122 Dortmund"
Sie erreichen uns auch per E-Mail: Bildungspaket@stadtdo.de
Downloads zum Thema:
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- Präsentation Bildungs- und Teilhabepaket - Sozialamt Dortmund
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- Informationsblatt zu "Leistungen für Bildung und Teilhabe"
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- Flyer: Bildungs- und Teilhabepaket - deutsch -
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- Flyer: Bildungs- und Teilhabepaket - türkisch -
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- Flyer: Bildungs- und Teilhabepaket - russisch -

